NOUN | das Leistungsschütz | die Leistungsschütze | |
NOUN article sg | article pl
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Anwendungsbeispiele Deutsch
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- Die Klöckner-Moeller GmbH setzte vor allem auf sein Leistungsschütz DIL („Drehstrom in Luft“), das es bereits seit den 1940er Jahren produzierte.
- Im Jahre 1970 erfolgte seine Berufung an den Bundesgerichtshof. Hier gehörte er dem I. Zivilsenat an, dessen Zuständigkeit sich auf das Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht erstreckte. Seit 1973 war er zugleich Mitglied im Kartellsenat. 1978 habilitierte er sich über „Immaterialgüterrechte und Leistungsschutz im EWG-Kartellrecht“. Im Juli 1978 wurde ihm der Vorsitz des I. Zivilsenates übertragen.
- In der Rechtswissenschaft wird untersucht und vor Gericht ausgestritten, ob und wieweit bei Übertragung von Sportveranstaltungen ein Schutz geistigen Eigentums, der Leistungsschutz und das Hausrecht des Veranstalters grundsätzlich und im Einzelfall tangiert sind.
- Mit der Heraushebung des Erfordernisses der Lösung eines konkreten technischen Problems und der Frage nach der ausreichenden Offenbarung unterstreicht der BGH das Lösungsschutzprinzip (vgl. "Leistungsschutz") gegenüber dem Schutz ganzer Problemfelder.
- Bei vollfinanzierten Auftragsproduktionen hat der Produzent in der Regel dem Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Vorhabens bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte zu übertragen.
- Für diese Zusammenstellung der „Freiburger Anthologie“ in Form einer Datenbank macht Knoop das Urheberrecht und insbesondere den Schutz als Datenbankwerk geltend, die Hochschule darüber hinaus als Träger des Projekts einen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.
- Umstritten in der Literatur ist, inwieweit der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz eine Ausnahme vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit darstellt. Zwar wird von einem Nebeneinander der Schutzrechte ausgegangen, jedoch erfordert der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz mehr als nur eine reine Nachahmung. Erst durch das Bestehen besonderer begleitender Umstände wird die Nachahmungshandlung, oder passender sogar das Inverkehrbringen solcher Nachahmungen, zu einer unlauteren Handlung.
- Zum gewerblichen Rechtsschutz wird auch das Lauterkeitsrecht insoweit gezählt, als es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt, obwohl es den Gewerbetreibenden kein Immaterialgüterrecht gewährt (wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz). Das so entstandene Gebiet wird als "Grüner Bereich" (nach der Fachzeitschrift GRUR, die einen grünen Einband hat) bezeichnet.
- Vom Leistungsschutz erfasst werden Vorträge und Aufführungen von Werken, auch wenn deren Schutzdauer bereits abgelaufen ist oder sie freie Werke im Sinne von § 7 Urheberrechtsgesetz sind.
- Unter das Lauterkeitsrecht fallen insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch der gewerbliche Rechtsschutz, soweit er Immaterialgüter wie Erfindungen und eingetragene Marken im Patent- und Markenrecht vor unzulässiger ("unlauterer") Ausbeutung durch Nichtberechtigte schützt. Es gibt jedoch wesentliche strukturelle Unterschiede. So werden im gewerblichen Rechtsschutz bestimmte Ausschließlichkeitsrechte, wie Patente oder Marken als (immaterielles) Eigentum geschützt, während es im UWG darum geht, bestimmte Verhaltensweisen einzelner Unternehmen im Absatz- oder Nachfragewettbewerb als unlauter und damit unzulässig zu verbieten. Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach dem UWG ergänzt den gewerblichen Rechtsschutz.
- Ein Foto kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es als Lichtbildwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG anzusehen ist. Dies erfordert eine persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG), d. h. das Foto bedarf einer gewissen Gestaltungshöhe. Die Gestaltungshöhe kann durch die Auswahl des Aufnahmeorts, eines bestimmten Objektivs oder durch die Wahl von Blende und Zeit eintreten. Fehlt die Gestaltungshöhe, kann der Fotograf statt eines urheberrechtlichen Schutzes einen Leistungsschutz nach § 72 UrhG genießen. Durch § 72 UrhG sind die Vorschriften für Lichtbildwerke auch auf die Lichtbilder anwendbar.
- Datenbanken werden in Europa durch das Datenbankurheberrecht, durch das Datenbankherstellerrecht für Datenbanken und durch den ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz geschützt.
- Das Stiftungsvermögen besteht aus den unveräußerlichen Leistungsschutz- und Nutzungsrechten am Filmbestand der DEFA und dem Verkaufserlös einer Berliner Immobilie. Die Stiftung verfügt zurzeit über ein Stiftungskapital in Höhe von etwa acht Millionen Euro. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks werden nur die Erträge des Stiftungsvermögens und die Einnahmen aus der Auswertung des Rechtebestandes verwendet.
- "Schutz des Lichtbild(werk)s." Die Panoramafreiheit lässt den urheberrechtlichen Schutz einer unter Berufung auf sie angefertigten Fotografie unberührt; dass sich ein Fotograf für seine Aufnahme eines Kunstwerks und deren anschließende Verwertung auf die Panoramafreiheit stützt, beeinträchtigt also nicht dessen Urheber- bzw. Leistungsschutz an der Fotografie.
- Rufausbeutung (Recht) bezeichnet einen unlauteren Sachverhalt im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Er bezieht sich auf unlauteren Wettbewerb, wie Marken-Imitate, Nachahmung von Herstellern, vergleichende Werbung und ähnlichem, aber auch Urheberrechte. Sie befindet sich in [...] Nr. 3 lit. b UWG.
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Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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