| NOUN | das Kirchenrecht | die Kirchenrechte |
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Anwendungsbeispiele Deutsch
- Nach der Habilitation 1999 für das Fach Kirchenrecht durch die Universität Budapest wurde er dort 2000 Privatdozent.
- Dennemarck lehrte zwischen 2009 und 2013 Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benediktbeuern.
- 1977 wurde Stein zum ordentlichen Universitätsprofessor für Praktische Theologie an die evangelisch-theologische Fakultät der Universität Wien berufen, wo er zugleich die Leitung des Instituts für Kirchenrecht übernahm und Kirchenrecht, Staatskirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte lehrte.
- Seit 1996 ist er Honorarprofessor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Frankfurt.
- Er ist Mitglied der dortigen Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht.
- Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit waren das Staatskirchenrecht und das Evangelische Kirchenrecht.
- Im Unterschied zum "staatlichen" Staatskirchenrecht ist das Kirchenrecht das von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften "selbst" gesetzte Recht.
- 1905 wurde Eduard Eichmann außerordentlicher Professor, ab 1909 ordentlicher Universitätsprofessor für Kirchenrecht an der Universität Prag.
- 1960 habilitierte sie sich bei Willibald Plöchl im Fach Kirchenrecht, 1972 wurde sie ao.
- Vom Wintersemester 1978/1979 bis zum Wintersemester 1979/1980 nahm Puza die Vertretung des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen wahr, im Sommersemester 1980 ebendort einen entsprechenden Lehrauftrag.
- Er war Synodalrichter im Erzbistum Wien und von 1982 bis 1986 Ordinarius für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Passau.
- Die Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (abgekürzt ZevKR) ist eine 1951 von Rudolf Smend gegründete juristische Fachzeitschrift, in der Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht sowie Berichte zur Rechtsprechung staatlicher und kirchlicher Gerichte veröffentlicht werden.
- Hauptforschungsgebiet waren das Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und das österreichische Staatskirchenrecht.
- Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus bearbeitete Heckel vornehmlich kirchenrechtliche Fragen und vollendete mit „Lex charitatis“ einen der drei großen Grundlagenentwürfe zum evangelischen Kirchenrecht aus der Nachkriegszeit (neben Erik Wolf und Hans Dombois).
- Antonio María Rouco Varela veröffentlichte mehrere kirchenrechtliche Bücher und Aufsätze und ist Mitglied der Internationalen Gesellschaft für Kirchenrecht.
- Er war Lehrbeauftragter für die „Einführung in das evangelische und katholische Kirchenrecht“ an der Bucerius Law School in Hamburg und Honorarprofessor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
- Von 2003 bis 2009 studierte er Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (Lizentiat 2009).
- Er war auch Autor der "Syntagmata", einer Sammlung von kirchenrechtlichen Beschlüssen.
- 1973 dann erhielt er von der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein Habilitationsstipendium und habilitierte sich 1976, nach einer kurzen Tätigkeit als Assistent am kirchenrechtlichen Seminar der Theologischen Fakultät Bonn.
- Er habilitierte sich in Linz mit einer kirchenrechtlichen Arbeit.
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Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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