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 Übersetzung für 'Eintragung im Grundbuch' von Deutsch nach Englisch
NOUN   die Eintragung im Grundbuch | die Eintragungen im Grundbuch / Eintragungen in (den) Grundbüchern
entry in the land registerEintragung {f} im Grundbuch
Teiltreffer
lawRealEst.
[provisional entry in the real estate register]
Vormerkung {f} im Grundbuch
to register a deedeine Urkunde im Grundbuch eintragen lassen
cadastreGrundbuch {n}
44
law
Registry of Deeds
Grundbuch {n}
land registerGrundbuch {n}
admin.
cadastral {adj}
zum Grundbuch gehörig
mortgage noteHypothekenauszug {m} aus dem Grundbuch
description given in the land register and the land survey registergrundbuch- und katastermäßige Bezeichnung {f}
comm.fin.
day book [journal]
Grundbuch {n} [chronologische Erfassung der Geschäftsfälle]
record [listing, entry]Eintragung {f}
94
inscriptionEintragung {f}
10
recordation [esp. Am.] [of transactions, trademarks, etc.]Eintragung {f}
clauseEintragung {f}
18
listingEintragung {f}
bookingEintragung {f}
enrollment [Am.]Eintragung {f}
139
entryEintragung {f}
173
registrationEintragung {f}
35
enrolment [Br.]Eintragung {f}
26
recordingEintragung {f}
21 Übersetzungen
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Anwendungsbeispiele Deutsch
  • Noch vor der Genehmigung der Schenkung und Eintragung im Grundbuch ging das Schloss zu einem Bruchteil seines Wertes an den Reichsgau Oberdonau.
  • Für das Buchen selbst gilt die Grundregel: Zuerst Eintragung im Grundbuch (Journal), im Folgenden Buchung auf den Konten (im Hauptbuch).
  • Die Sicherungshypothek ist als Unterart der Hypothek ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung von bestimmten Forderungen dient und bei der die Eintragung im Grundbuch im Hinblick auf die gesicherte Forderung ohne Belang ist.
  • BGB durch dingliche Einigung und Eintragung im Grundbuch.
  • Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks und gilt wegen des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch für Rechtsnachfolger.

  • Die Veränderung der dinglichen Rechtslage an einer beweglichen Sache erfordert deswegen eine Übertragung des Besitzes, hingegen an einem Grundstück eine Eintragung im Grundbuch.
  • ZGB nach 30 Jahren die Eintragung im Grundbuch unter drei verschiedenen Voraussetzungen verlangen: entweder, wenn ein Grundstück im Grundbuch nicht aufgenommen ist oder wenn es zwar aufgenommen, sein Eigentümer aus dem Grundbuch jedoch nicht ersichtlich ist oder wenn es aufgenommen und auch der Eigentümer bezeichnet ist, dieser aber bei Beginn der Ersitzungsfrist von dreißig Jahren tot oder für verschollen erklärt war.
  • Neben der Auflassung ist materiell-rechtlich noch die Eintragung im Grundbuch erforderlich, erst dann ist die Übereignung bei einem Grundstückskaufvertrag rechtswirksam.
  • Während für die Übertragung einer "Buch"grundschuld auf einen anderen Gläubiger im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, reichen bei einer "Brief"grundschuld ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Briefes aus.
  • Die Übereignung von Grundstücken erfolgt durch formbedürftige, bedingungsfeindliche Einigung (hier Auflassung genannt) und Eintragung im Grundbuch.

  • Unter einer Bewilligung (eigentlich Eintragungsbewilligung) versteht man im deutschen Grundbuchrecht die vor der Eintragung im Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen.
  • Sie werden erst durch nachfolgende Eintragung im Grundbuch wirksam und erlöschen durch Löschung.
  • Das geschieht entweder durch dinglichen Vertrag der Miteigentümer des Grundstücks oder durch dingliche Teilungserklärung des alleinigen Grundstückseigentümers und Eintragung im Grundbuch.
  • Die Eigentümergrundschuld hat rangsichernde Wirkung, weil der Eigentümer mit ihrer Eintragung im Grundbuch den dort freien Rang in Abteilung III blockiert und damit später einzutragende Fremdgrundschulden auf nachrangige Rangpositionen verweist.
  • Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit entsteht materiell-rechtlich durch dingliche Einigung zwischen dem Begünstigten und dem betroffenen Grundstückseigentümer und Eintragung im Grundbuch ([...] Abs. ...

  • Findige Unternehmer verkaufen via Internet kleine (< 1 m²) Parzellen – ohne dass es zu einer Eintragung im Grundbuch und damit einer tatsächlichen Eigentumsübertragung kommt – in ländlichen Gegenden Schottlands mitsamt Urkunde zu sehr niedrigen (ca.
  • Diese beiden Unterarten der Dienstbarkeit entstehen materiell-rechtlich durch dingliche Einigung und Eintragung im Grundbuch ([...] Abs. ...
  • Die Vormerkung entsteht konstitutiv durch Eintragung im Grundbuch, wozu materiell-rechtlich keine dingliche Einigung nach [...] BGB, sondern lediglich eine Bewilligung erforderlich ist ([...] Abs. ...
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© dict.cc English-German dictionary 2024
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