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 Übersetzung für 'öffentliches Recht' von Deutsch nach Russisch
право
публичное право {с}
öffentliches Recht {n}
Teiltreffer
общественный интерес {м}öffentliches Interesse {n}
общественная жизнь {ж}öffentliches Leben {n}
дом {м} свиданий [публичный дом]öffentliches Haus {n} [verhüllend] [Bordell]
дом {м} разврата [публичный дом]öffentliches Haus {n} [verhüllend] [Bordell]
притон {м} разврата [публичный дом]öffentliches Haus {n} [verhüllend] [Bordell]
публичный дом {м}öffentliches Haus {n} [verhüllend] [Bordell]
право {с}Recht {n}
46
праворелиг.
исламское право {с}
islamisches Recht {n}
подавно {adv} [разг.]erst recht
право
субъективное право {с}
subjektives Recht {n}
право
позитивное право {с}
positives Recht {n}
право
вещное право {с}
dingliches Recht {n}
довольно мало {adv}recht wenig
по праву {adv}zu Recht
право
божественное право {с}
göttliches Recht {n}
с полным правом {adv}zu Recht
праворелиг.
каноническое право {с}
kanonisches Recht {n}
ист.право
римское право {с}
römisches Recht {n}
довольно {adv} [весьма]recht [ziemlich]
9
пол.право
международное право {с}
internationales Recht {n}
21 Übersetzungen
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Anwendungsbeispiele Deutsch
  • Um Fernkommunikation mittels eines Telefons betreiben zu können, bedarf es der Freischaltung in ein Telefonnetz. Die dadurch entstehenden Kosten werden gegenüber dem Telefonkunden durch die Telefongesellschaften abgerechnet. Grundlage für die Bezahlung ist der dabei geschlossene Telefonvertrag. Dieser ist eine Mischung aus Dienst-, Werk- und gegebenenfalls Kaufvertrag. Da Telekommunikation der Regulierung der Bundesnetzagentur unterliegt, wird die zivilrechtliche Vertragsfreiheit durch Öffentliches Recht und daraus folgenden Regulierungsmaßnahmen eingeschränkt.
  • Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht, wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten.
  • Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ermittelte 1988 als ältesten Beleg für „BRD“ den Aufsatz „Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland“ des seinerzeitigen Ordinarius für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Freiburg, Wilhelm Grewe, in der "Deutschen Rechts-Zeitschrift" vom 20.
  • Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist das Studium der Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen. Es beinhaltet neben den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht auch Grundlagenfächer wie etwa Methodenlehre oder Geschichte. Das Studium wird in Deutschland üblicherweise in Grundstudium, Hauptstudium und Schwerpunktbereich unterteilt und schließt mit der "Ersten Juristischen Prüfung" ab.
  • An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kann Politikwissenschaft im Bachelor- und Masterstudiengang mit verschiedenen Schwerpunkten, teilweise unter Einbindung benachbarter Fächer, studiert werden. So bietet die Erlanger Universität u. a. die Schwerpunkte „Menschenrechte und Menschenrechtspolitik“ (als Teilfach vertreten durch einen eigenen Lehrstuhl), Öffentliches Recht (in Kooperation mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft) oder „Außereuropäische Regionen“ (etwa Lateinamerika betreffend) an. Ein Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Politische Theorie ist in Vorbereitung. Umgekehrt kann Politikwissenschaft auch als Schwerpunkt im regionalwissenschaftlichen Masterstudiengang Nahoststudien gewählt werden. Eine Einbeziehung des Öffentlichen Rechts ist auch an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg möglich.

  • Zu unterscheiden ist allgemein zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts, je nachdem, ob öffentliches Recht oder Gesellschaftsrecht gilt.
  • Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Moltke Mitarbeiter des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Berliner Schloss und war ab 6.
  • Zu Handschuhsheim zählt auch der nördliche Teil des Neuenheimer Feldes mit dem Neubau der Pädagogischen Hochschule, dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, dem Technologiepark und dem Heizkraftwerk Heidelberg.
  • Nach der Veröffentlichung einiger Schriften über internationales Recht berief ihn die Académie de Genève zum Professor für öffentliches Recht.
  • Von 1982 bis 1991 war Schlink Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1991 bis 1992 Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Frankfurt am Main. 1990 kam er als Gastprofessor und 1992 als Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an die Humboldt-Universität zu Berlin. Von 1994 bis 2013 lehrte er außerdem an der Benjamin N. Cardozo School of Law in New York vergleichendes Verfassungsrecht, europäisches Recht und Recht und Literatur. Sein Nachfolger bei seiner Emeritierung 2009 wurde Christoph Möllers. Zu Schlinks Schülern zählen Stefan Korioth und Ralf Poscher.

  • Am 3. Dezember 2013 reichte der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD nach Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein. Dabei stützt sich der Antrag auch auf ein Gutachten des Münchener Instituts für Zeitgeschichte (IfZ). Die Wissenschaftler sehen darin das politische Programm der NPD weitestgehend identisch mit der Ideologie der NSDAP unter Adolf Hitler. Eine ebenfalls das Verbot der Partei ermöglichende „"akute" Bedrohung der Verfassung“ war als Argument im Vorfeld umstritten, da die politische Bedeutung der NPD bei einer nachträglichen Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Artikel 11 der Menschenrechtskonvention als zu gering bewertet werden könne. Prozessbevollmächtigte des Bundesrates sind die beiden Professoren für Öffentliches Recht der Humboldt-Universität zu Berlin Christoph Möllers und Christian Waldhoff.
  • In den gängigen wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern und Zeitschriften wurde die Freiwirtschaft selten diskutiert. Jedoch hat Dieter Suhr, von 1975 bis 1990 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, in seinen Büchern grundsätzliche verfassungsrechtliche Kritik an der heutigen Geldordnung geübt und wesentliche, sowohl theoretische wie auch praktische Anstöße für eine Weiterentwicklung der Freiwirtschaft gegeben.
  • Der Jurist ist breit in den drei großen Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht ausgebildet.
  • 1985 bis 1986 forschte Suchocka am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
  • Andere Abgeordnete blickten auf mehr oder weniger einflussreiche Karrieren während der NS-Zeit zurück oder waren in den Terror des NS-Regimes nach der „Machtergreifung“ verstrickt gewesen. Zu diesem Personenkreis gehörten der CDU-Abgeordnete Hermann von Mangoldt (Professor für Öffentliches Recht), der FDP-Abgeordnete Höpker-Aschoff (Chefjurist der Haupttreuhandstelle Ost), der DP-Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm (Mitbegründer der Egerländer Bergbau AG, die als „Auffanggesellschaft“ zur Übernahme „arisierten“ Eigentums gegründet wurde), der Arisierungsexperte der Dresdner Bank Paul Binder (CDU) oder der frühere SA-Obertruppführer Adolf Blomeyer (CDU).

  • Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu [...]) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Es regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit. Die Bezeichnung Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks "public international law" zurückzuführen ist.
  • Dennoch wird Rhetorik nur an einer deutschsprachigen Universität als eigenes Fach gelehrt – an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Von 1963 bis 1988 hatte Walter Jens (1923–2013) diesen Lehrstuhl inne; er wurde für ihn eingerichtet. Es war der erste dieser Art in Deutschland seit 1829. Nachfolger wurde bis 2009 Gert Ueding (* 1942), einer seiner Schüler; dessen Nachfolger wurde Dietmar Till. Mit der Eberhard Karls Universität als einzigem universitären Standort und aktuell (Stand Juni 2019) drei dort angesiedelten Lehrstühlen für Rhetorik gilt die Rhetorik in der deutschen Hochschulpolitik als Kleines Fach. Daneben gibt es an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen einen „Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie“.
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© dict.cc Russian-German dictionary 2025
Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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