NOUN | das Familienbuch | die Familienbücher | |
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Anwendungsbeispiele Deutsch
- Während die Inhalte des Geburten- und des Sterbebuches im Kern unverändert blieben, war das Familienbuch, das zum 1.
- Das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln, das in Besitz der Familie ist und eine private Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält.
- Verschiedene Darstellungsmöglichkeiten für die genealogischen Daten stehen zur Verfügung, unter anderem Ahnen- und Familienbuch-Diagramm, Darstellung als „Sanduhr“, Stammbaum oder Nachfahrenbaum.
- Inhalt war noch einmal die künftige gesetzliche Namensgebung für totgeborene Babys, der bislang anonyme Eintrag soll künftig zugunsten eines Namenseintrag in das Familienbuch weichen.
- Durch die zu den einzelnen Tafeln dargestellten Bildszenen wird das „Familienbuch“ zum Bilderbuch.
- Bekannt wurde die Familie auch durch die um 1515/16 verfasste „Familienchronik“ – eine Art Familienbuch, das der Kieler Historiker Sven Rabeler neu bearbeitet und ediert hat.
- Es stehen verschiedene "Darstellungsmöglichkeiten" für die genealogischen Daten zur Verfügung, unter anderem Ahnen- und Familienbuch-Diagramm, Darstellung als „Sanduhr“, Stammbaum oder Nachfahrenbaum.
- Aus dem bei der Eheschließung zu eröffnenden Blatt im Familienbuch war jedoch ersichtlich zu machen, dass die Ehe in Abwesenheit des Mannes geschlossen worden war.
- Das Familienstammbuch wird manchmal auch nur Stammbuch oder (veraltet) Familienbuch genannt. In der DDR hieß das Dokument "Buch der Familie".
- Im Eninger Familienbuch 1386 bis 1800 werden 313 Rall-Familien aufgeführt, im Familienbuch 1800‒1875 363 Rall-Familien.
- Familie in diesem Sinne sind nach neuerer Festlegung in der Satzung aber auch die Abkömmlinge der "Erneuerungsstifter", die nicht im Familienbuch von 1791 eingetragen sind, soweit sie ihre Abstammung zu diesen lückenlos dokumentiert nachweisen können und damit Anspruch auf Eintrag in das Familienbuch (Abteilung II) haben.
- Nicht mehr der Standesbeamte am Wohnsitz der Ehegatten, sondern der Standesbeamte, der den Heiratseintrag für die Ehe führt, ist zuständig; gibt es einen solchen Standesbeamten nicht, so verbleibt das Familienbuch bei dem am Stichtag zuständigen Standesbeamten.
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Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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