| NOUN | der Kontoinhaber | die Kontoinhaber | |
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Anwendungsbeispiele Deutsch
- Außer dem Kontoinhaber fungiert als "Verfügungsberechtigter" (oder "Kontobevollmächtigter") nur, wer vom Kontoinhaber eine ausdrückliche Bankvollmacht erteilt bekommt, wonach er alle Handlungen und Geschäfte im Namen und für Rechnung des Kontoinhabers vornehmen darf, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kontoführung stehen.
- Im Regelfall kann über Bankkonten durch den Kontoinhaber oder im Rahmen der hinterlegten Bankvollmacht frei verfügt werden.
- Auf der Vorderseite wurde der abzuhebende Geldbetrag vermerkt und vom Kontoinhaber unterschrieben.
- Empfänger des Geldes können Kontoinhaber oder Dritte sein.
- Bei einem Einzelkonto gibt es nur einen Kontoinhaber, während bei Gemeinschaftskonten mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügungsberechtigt sind.
- Eine Kontovollmacht kann in Ausnahmefällen vom Kontoinhaber dahingehend beschränkt werden, dass eine bevollmächtigte Person nur über einen festgelegten Betrag verfügen oder beispielsweise nur Überweisungen für den Kontoinhaber in Auftrag geben darf.
- Gegensatz ist das "Eigenkonto", bei dem das Bankguthaben dem Kontoinhaber gehört.
- Durch eine Nachmeldung der Kartenfolgenummer kann der Kontoinhaber die Kontosperrung in eine Kartensperrung umwandeln.
- Es ist jedoch nicht möglich, dass einer der Kontoinhaber alleine das Konto auflöst. Hierfür werden die Unterschriften aller Kontoinhaber benötigt.
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Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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