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Anwendungsbeispiele Deutsch
- Von 1986 bis 2002 war er Ordinarius für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Rechtsvergleichung und internationales Privatrecht, weiter ausländisches Recht, deutsch-französische Rechtsvergleichung an der LMU München.
- Von 1964 bis 1969 war Simitis Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
- Alkatiri lehrte fortan an seiner ehemaligen Universität in Maputo Internationales Privatrecht und Verfassungsrecht.
- Der kollisionsrechtliche Ordre-public-Vorbehalt spielt immer dann eine Rolle, wenn im Zivilrecht internationales Privatrecht anzuwenden ist und das Ergebnis der anzuwendenden (ausländischen) Rechtsnormen mit der deutschen Rechtsordnung unvereinbar ist.
- Das Studium beinhaltet neben einer fundierten juristischen Ausbildung vor allem in den Bereichen Internationales Privatrecht, Bürgerliches Recht, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Staats- und Völkerrecht auch Vorlesungen aus den Bereichen Geschichte, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte in der Zentrale des Auswärtigen Amtes sowie an einer Auslandsvertretung des Bundes.
- Als Anwalt für Völkerrecht und internationales Privatrecht konnte er einerseits zur Auswanderung gezwungenen Juden und anderen Opfern des NS-Regimes helfen und andererseits Auslandsreisen unternehmen, um Kontakte zu pflegen.
- Von 1991 bis 1998 war er als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht bei Michael Martinek tätig, 1993 bis 1995 unterbrochen von einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
- 1991 und 1992 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig.
- Er studierte ab 1964 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und war nach dem zweiten Staatsexamen wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg.
- Bis zu seiner Emeritierung 2002 war er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.
- Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) ist eine 1893 gegründete und seit Inkrafttreten der Satzung 1955 dauerhafte zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten.
- 1970 folgte bei Berber die Habilitation für die Fächer Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und internationales Privatrecht (Arbeit: "Der Schutz innerstaatlicher Rechtsgemeinschaften beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge").
- Unter Vermittlung von Martin Wolff wurde er 1927 Assistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht an der Universität Berlin, das unter Leitung des berühmten Rechtsvergleichers Ernst Rabel stand.
- Sein Assessorexamen legte er 1927 ab, anschließend wurde er Mitarbeiter am Kaiser-Wilhelm-Institut in Berlin für ausländisches und internationales Privatrecht.
- Neben seiner politischen Arbeit war Henri La Fontaine Hochschullehrer und unterrichtete von 1894 bis 1914 an der Universität Brüssel Völkerrecht, Internationales Privatrecht und Volkswirtschaftslehre.
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Enthält Übersetzungen von der TU Chemnitz sowie aus Mr Honey's Business Dictionary (nur Englisch/Deutsch).
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